Erklärung zur Barrierefreiheit

Reisebüro Fredrich GmbH

Stand: 12. Juni 2025

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fredrich.de.

Als Reisebüro Fredrich GmbH sind wir bestrebt, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die1 gesetzliche Grundlage bilden das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die geltende Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BITV 2.0 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht2 oder nur teilweise barrierefrei:

  1. a) Unverhältnismäßige Belastung nach § 19 Abs. 2 BFSG

Die folgenden Barrieren stufen wir nach einer intern durchgeführten Bewertung als unverhältnismäßige Belastung ein. Unsere Bewertung berücksichtigt die wirtschaftlichen und personellen Ressourcen unseres Unternehmens im Verhältnis zum erwarteten Nutzen einer vollständigen barrierefreien Umsetzung der Altinhalte.

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder und Grafiken
    • Beschreibung: Ein Großteil des Bildmaterials, das vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurde, verfügt nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dies betrifft das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt).
    • Begründung: Die nachträgliche, inhaltlich korrekte Verschlagwortung des umfangreichen Bildarchivs würde unsere personellen und finanziellen Ressourcen übersteigen.
    • Alternative/Maßnahme: Alle neuen Bilder, die ab dem 28. Juni 2025 auf der Website veröffentlicht werden, werden mit den erforderlichen Alternativtexten versehen. Die Kerninformationen der Website sind auch ohne die historischen Bilder verständlich.
  • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
    • Beschreibung: Ältere PDF-Dokumente, insbesondere aus unserem Archiv (z.B. Reisekataloge oder Formulare, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden), sind nicht barrierefrei gestaltet. Sie sind oft nicht getaggt, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. Dies betrifft u.a. das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
    • Begründung: Eine vollständige Überarbeitung des umfangreichen Dokumentenarchivs stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar, da die Originaldateien teilweise nicht mehr existieren oder die Konvertierung sehr aufwendig wäre.
    • Alternative/Maßnahme: Wir stellen neue PDF-Dokumente grundsätzlich barrierefrei zur Verfügung. Sollten Sie ein älteres Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte zugänglich zu machen.
  1. b) Barrieren in Bearbeitung

Wir arbeiten daran, die folgenden bekannten Barrieren im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Website zu beheben:

  • Fehlende Kennzeichnung von fremdsprachigen Abschnitten
    • Beschreibung: Einzelne Wörter oder Abschnitte in anderen Sprachen (z.B. Englisch) sind nicht durch das lang-Attribut als solche gekennzeichnet. Dies kann zu einer falschen Aussprache durch Screenreader führen und betrifft das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen).
    • Maßnahme: Diese Barriere wird im Rahmen der regulären inhaltlichen Pflege der Website schrittweise behoben. Bei der Überarbeitung bestehender Seiten sowie bei der Erstellung neuer Inhalte wird auf die korrekte Auszeichnung geachtet.
  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine fachkundige Selbstbewertung des Unternehmens.

  1. Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus)

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte beschreiben3 Sie den Mangel möglichst genau.

Kontakt:

Reisebüro Fredrich GmbH

E-Mail: info@fredrich.de

Telefon: 0561-71415

Wir sind bemüht, Ihre Anfragen innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beantworten.

  1. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten zu haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und4 privaten sowie öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren5 und zur Antragstellung finden Sie6 unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie können die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse direkt kontaktieren:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de